Mitteilung an Einleger(innen) gemäß § 37a Abs 5 BWG
Es ist beabsichtigt, dass die CA Auto Bank GmbH mit Sitz in Wien (FN 99725 f) als übertragende Gesellschaft auf die CA Auto Bank S.p.A. mit Sitz in Turin, Italien (Registernummer 08349560014) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wird (grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme). Die CA Auto Bank GmbH ist eine 100%-Tochtergesellschaft der CA Auto Bank S.p.A.
Der gemeinsame Verschmelzungsplan wurde am 25. Juni 2025 als finaler Entwurf einfach unterfertigt und am 4. September 2025 auch in notarieller Form bekräftigt. Der finale Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplan vom 25. Juni 2025 wurde am 30. Juni 2025 gemäß § 33 iVm 15 EU-UmgrG beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingereicht und am 2. Juli 2025 veröffentlicht.
Einleger, die CA Auto Bank GmbH mehr als EUR 100.000,00 anvertraut haben, haben gemäß § 37a Abs 5 BWG innerhalb von drei Monaten ab Bekanntmachung dieser Information die Möglichkeit, den die erstattungsfähigen Einlagen über EUR 100.000,00 übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos zu beheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen.
Wien, am 4. November 2025
Die Geschäftsführung der CA Auto Bank GmbH